Beherbungssteuer wurde aufgehoben - Oldenburg

Nach einem kurzen aber intensiven Auftritt der Beherbungssteuer in Oldenburg wurde diese nun wieder aufgehoben.

D.h. am 29.04.2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg in seiner Sitzung die Aufhebung der Beherbergungssteuersatzung vom 30.11.2012 rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen.

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Seit dem 01.01.2013 erhebt die Stadt Oldenburg die sog. Beherbungssteuer. Die Steuer wird dann fällig, wenn eine berufliche Notwendigkeit nicht eindeutig und schriftlich nachgewiesen werden kann - siehe "Ablauf Beherbungssteuer".

Die Höhe der Beherbungssteuer beträgt 5% des aufgewendeten Betrages für eine Beherbungseinheit je Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer. D.h. 5 % des brutto Rechnungsbetrages exkl. der Endreining werden als Steuer fällig.

Für den Nachweis der beruflichen Notwendigkeit stehen verschiedene Formulare zur Verfügung, welche durch die Antragsteller ausgefüllt werden müssen:

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